Rechtsprechung
LSG Thüringen, 23.02.2004 - L 6 RA 248/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung einer Versorgungsrente; Fingierte Versorgungsanwartschaft; Feststellungsbescheid des Versorgungsträgers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Altenburg, 28.02.2002 - S 12 RA 1437/01
- LSG Thüringen, 23.02.2004 - L 6 RA 248/02
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R
Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 27/02 R
Neuberechnung einer Bestandsrente bei rückwirkender Einbeziehung in ein …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2012 - L 8 R 1483/08
Bestandsrentnerin - Weiterarbeit nach Rentenbeginn ohne Beitragspflicht - …
Die Fiktion einer Anwartschaft, wie sie auch schon vom Gesetzgeber in § 1 Abs. 1 Satz 2 AAÜG und mit Blick darauf erweiternd vom BSG für § 1 Abs. 1 AAÜG unter bestimmten Voraussetzungen angenommen wird, eröffnet lediglich den Anwendungsbereich des AAÜG und verpflichtet den Versorgungsträger zu entsprechenden Feststellungen nach §§ 5 bis 8 AAÜG (vgl. BSG…, Urteil vom 7. Juli 2005 - B 4 RA 42/04 R - mit Hinweis u.a. auf Urteil vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 9/04 R - in SozR 4-2600 § 307b Nr. 3; LSG Thüringen, Urteil vom 23. Februar 2004 - L 6 RA 248/02 - , veröffentlicht in juris). - LSG Thüringen, 01.10.2013 - L 6 R 1500/10
Bestandsrenten aus überführten Renten des Beitrittsgebiets - Relevanz der …
Entgegen der Ansicht der Beklagten haben die Regelungen des AAÜG keine Relevanz für den hier allein wesentlichen Erwerb des Rechts des Versicherten auf Versorgungsrente (vgl. BSG, Urteil vom 7. Juli 2005 - B 4 RA 42/04 R, nach juris; Senatsurteil vom 23. Februar 2004 - L 6 RA 248/02). - LSG Berlin-Brandenburg, 17.08.2005 - L 6 RA 99/98
Bestandsrente des Beitrittsgebietes, die nach § 307a SGB 6 berechnet wurde - …
Die Fiktion einer Anwartschaft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 AAÜG eröffnet lediglich den Anwendungsbereich des AAÜG und verpflichtet den Versorgungsträger zu entsprechenden Feststellungen nach §§ 5 bis 8 AAÜG (vgl. BSG Urteil vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 9/04 R - bisher noch nicht veröffentlicht; LSG Thüringen Urteil vom 23. Februar 2004 - L 6 RA 248/02 - , veröffentlicht in Juris).